Dienstag, 12. April 2016

Wege in den Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb


Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb erstreckt sich über drei Landkreise, den Landkreis Esslingen, den Landkreis Reutlingen und den Alb-Donau-Kreis. Im heutigen Post in diesem Blog geht es um die Wege in den Kernzonen des Biosphärengebiets.

Mit dem Landkreis Esslingen hat auch die Region Stuttgart Anteil am Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Deshalb hat das Biosphärengebiet Schwäbische Alb auch hier in diesem Blog seinen Platz gefunden. Die Auflistung der Wege in den Kernzonen des Biosphärengebiets wollen wir hier in diesem Blog auf die in der Region Stuttgart liegenden Kernzonen beschränken.

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb wurde durch eine Verordnung des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum vom 31. Januar 2008 geschaffen. Die Unesco hat das Biosphärengebiet Schwäbische Alb am 26.05.2009 anerkannt.


§8(1) der Biosphärengebietsverordnung bestimmt, dass das Regierungspräsidium Tübingen für das ganze Biosphärengebiet zuständig ist, auch für den Gebietsteil im Landkreis Esslingen, der im Regierungsbezirk Stuttgart liegt. ("Beim Regierungspräsidium Tübingen wird eine Biosphärengebietsverwaltung eingerichet....").

§4 der Biosphärengebietsverordnung befasst sich mit den Kernzonen. ("In den Kernzonen soll sich die Natur weitgehend unbeeinflusst vom Menschen entwickeln..."). Für die Kernzonen des Biosphärengebiets wird also der Prozessschutz angestrebt. Das entspricht den Vorgaben des deutschen MAB-Nationalkomitees für die Kernzonen in deutschen Unesco-Biosphärenreservaten.

§4(3) befasst sich mit dem Betreten der Kernzonen. ("Das Betreten der Kernzonen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Wegen zulässig..."). Die Ausweisung der zugelassenen Wege in den Kernzonen wird dem Regierungspräsidium Tübingen übertragen. ("Die Ausweisung von Wegen und deren Benutzung in der Kernzone erfolgt..... durch Allgemeinverfügung.... des Regierungspräsidiums Tübingen.....".)

Das Regierungspräsidium Tübingen hat am 07.06.2010 eine Allgemeinverfügung zur Wegeregelung im Biosphärengebiet Schwäbische Alb erlassen. Diese Allgemeinverfügung war bis zum 31.12.2014 befristet. Am 12.02.2015 hat das Regierungspräsidium Tübingen eine weitere Allgemeinverfügung zur Wegeregelung im Biosphärengebiet Schwäbische Alb verlassen. Diese Verfügung ist unbefristet.

Im Vergleich zur Allgemeinverfügung vom 07.06.2010 gibt es in der Allgemeinverfügung vom 12.02.2015 eine Änderung bei den Wegekategorien. Bisher gab es zwei Wegekategorien (Fußweg/Wanderweg (FW), befestigter Weg/Forstweg (BW)). Nun kommt eine dritte Kategorie hinzu (Fußpfad (FP)).  Bei den einzelnen Wegen in den Kernzonen gab es nur minimale Änderungen. 

Im Biosphärengebiet Schwäbische Alb gibt es zur Zeit 27 Kernzonen. Davon befinden sich fünf Kernzonen im Landkreis Esslingen, wobei die Kernzone Donntal/Lange Steige sowohl im Landkreis Esslingen als auch im Landkreis Reutlingen liegt. Nachfolgend werden für die Kernzonen im Landkreis Esslingen die zugelassenen Wege aufgelistet. Verlinkt werden zukünftig auch die Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen Kernzonen des Biosphärengebiets befassen.

Kernzone Boßler
Kernzonennummer: 1
Gemeinden: Weilheim an der Teck / Gruibingen
Ein zugelassener Weg: 
1. Zugang zum Parkplatz an der L 1213 über den Gedenkstein zum Häringer Weg (Forstweg/Fußweg) 

Kernzone Mörikefels
Kernzonennummer: 2 
Gemeinden: Bissingen an der Teck, Weilheim an der Teck
Zwei zugelassene Wege: 
1. Höllwasenweg (Forstweg)
2. Fußweg Höllwasenweg zur Zipfelbachschlucht (Fußweg)

Kernzone Pfannenberg
Kernzonennummer: 3
Gemeinden: Bissingen an der Teck, Neidlingen
Zwei zugelassene Wege:
1. Fußweg Neidlingen zur Hindenburghütte (Fußweg)
2. Fußweg Neidlinger Wasserfall zur Pfannensteige (Fußweg)

Kernzone Bauerlochberg
Kernzonennummer: 4
Gemeinde: Neuffen
Zwei zugelassene Wege:
1. Pfad vom Dürrenbach zur Bauerlochhöhle (Fußpfad)
2. Fußweg Schlossteig - Parkplatz L 1250 (Fußweg) 

Zur Bauerlochhöhle bei Neuffen auf der Schwäbischen Alb im Post vom 29.01.2013   

Kernzone Donntal/Lange Steige
Kernzonennummer: 5 
Gemeinden: Lenningen, Römerstein (Landkreis Reutlingen)
Fünf zugelassene Wege:
1. Fußweg Donntal - Ruine Sperberseck (Fußweg)
2. Alter Römersteinweg vom Donntal zur K 5704 / Gewann Fuchslöcher (Fußweg)
3. Lange Steige (Fußpfad)
4. Heihenbergweg (Forstweg)
5. Unterer Elbeweg (Forstweg) 

Zu den Gutenberger Höhlen bei Lenningen-Gutenberg im Post vom 14.09.2012 
Durch die Kernzone Lange Steige im Biosphärengebiet Schwäbische Alb im Post vom 05.09.2011

Weitere Infos zum Biosphärengebiet gibt es auf der Website des Regierungspräsidiums Tübingen (unter Abteilung 5, Referat 55).

Die Außengrenzen der Kernzonen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb sind mit diesen Tafeln gekennzeichnet. Die Tafeln beinhalten auch eine Karte der jeweiligen Kernzone mit den zugelassenen Wegen.
Wege in den Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb, die vor Ort noch erkennbar, aber nicht mehr zugelassen und gesperrt sind, werden mit diesen Schildern gekennzeichnet.
      

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