Das Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Naturschutzbehöre und als für die Erweiterung des Naturparks Stromberg-Heuchelberg zuständige Stelle hat eine Verordnung zur Erweiterung des Naturparks Stromberg-Heuchelberg erlassen. Dies gab des Regierungspräsidium in einer Pressemitteilung vom 07.09.2020 bekannt.
Der Naturpark Stromberg-Heuchelberg ist einer von drei Naturparks, an denen die Region Stuttgart Anteil hat.
Die Verordnung wird voraussichtlich Ende September 2020 im Gesetzblatt Baden-Württemberg veröffentlicht. Der Naturpark Stromberg-Heuchelberg wird um 7.590 Hektar erweitert und umfasst jetzt 40.789 Hektar.
Die Gemeinde Oberderdingen im Landkreis Karlsruhe sowie die Gemeinden Pfaffenhofen, Güglingen, Cleebronn und Brackenheim im Landkreis Heilbronn, die bisher nur mit einem Teil ihrer Gemarkung im Naturpark lagen, befinden sich nun mit ihrer gesamten Gemarkung im Naturpark Stromberg-Heuchelberg.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.