Das Regierungspräsidium Stuttgart als höhere Naturschutzbehörde und als für die Erweiterung des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald zuständige Stelle hat eine Verordnung zur Erweiterung des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald erlassen. Dies gab das Regierungspräsidium in einer Pressemitteilung vom 07.09.2020 bekannt.
Der Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald ist einer von drei Naturparks, an denen die Region Stuttgart Anteil hat.
Die Verordnung wird voraussichtlich Ende September 2020 im Gesetzblatt Baden-Württemberg veröffentlicht. Der Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald wird um ca. 35.000 Hektar erweitert und umfasst jetzt 127.129 Hektar.
Der Naturpark wurde im Osten bis zum Bereich der Limpurger Berge erweitert. Im Südwesten wurde die Region Berglen in den Naturpark einbezogen. Zum Naturpark gehören jetzt 51 Gemeinden in den Landkreisen Heilbronn, Hohenlohe, Ludwigsburg, Schwäbisch Hall, Ostalbkreis und Rems-Murr-Kreis.
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