Die Eberhardstraße im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte ist von der Kreuzung mit der Torstraße bis zur Einmündung in die Marktstraße eine Fahrradstraße. Die Fahrradstraße setzt sich noch ein Stück weit fort im Verlauf der Marktstraße bis zur Einmündung in die Holzstraße.
Die für Fahrradstraßen geltenden Regelungen sind in der Straßenverkehrsordnung zu finden. In der Anlage 2 zu §41 Absatz 1 Vorschriftzeichen sind die Verkehrszeichen 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße) und 244.2 (Ende einer Fahrradstraße) dargestellt. Zum Zeichen 244.1 werden vier Geh- und Verbote genannt.
So kann anderer Verkehr als Radverkehr die Fahrradstraße nur nutzen, wenn dies durch Zusatzzeichen erlaubt ist. Das Überqueren einer Fahrradstraße an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straßen ist jedoch gestattet. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Diese Geschwindigkeit ist ggf. weiter zu verringern, wenn der Radverkehr gefährdet wird. Der Radverkehr darf auch nicht behindert werden. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt gelten weiter.
Durch die Eberhardstraße verläuft die Hauptradroute 1 der Landeshauptstadt Stuttgart.
Verkehrszeichen 244.1 der StVO als Markierung |
Ende der Fußgängerzone und Beginn einer Fahrradstraße in Stuttgart-Mitte |
Ende der Fahrradstraße und Beginn einer Fußgängerzone in Stuttgart-Mitte |
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