Sonntag, 4. Oktober 2020

Regierungspräsidium Stuttgart hat die Erweiterung des Naturparks Schwäbisch-Fränkischer Wald verordnet

Mit der "Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Änderung der Verordnung über den Naturpark "Schwäbisch-Fränkischer Wald"" vom 31. August 2020, veröffentlicht im Gesetzblatt Baden-Württemberg Nr. 33 vom 29. September 2020, ist dieser Naturpark erweitert worden.

Der Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald ist einer von drei Naturparks, an denen die Region Stuttgart Anteil hat.

Die Fläche des Naturparks vergrößert sich von bisher 90.400 Hektar auf nunmehr 127.129 Hektar. Der Naturpark umfasst gemäß der neuen Verordnung vor allem die waldreichen Landschaftsteile der Region. Dies sind im Wesentlichen die Waldlandschaften des Welzheimer -, Mainhardter - und Murrhardter Waldes sowie die Waldenburger - und Löwensteiner Berge.

Der vergrößerte Naturpark wird auf allen Seiten von natürlichen Grenzen umfasst. Im Süden sind dies der markante Einschnitt des Remstals und das Wieslauftal. Im Südwesten ist dies der Übergang vom Welzheimer - und Murrhardter Wald zur waldfreien Backnanger Bucht. Im Norden ist es die Keuperrandstufe mit dem Übergang zur Hohenloher Ebene. Im Osten verläuft die Grenze des Naturparks auf dem Höhenrücken der Limburger Berge bis zum Lauf der Blinden Rot.

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