Die Landeshauptstadt Stuttgart hat Anteil an drei FFH-Gebieten des EU-Schutzgebietsnetzes Natura 2000.
Das geht aus der Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zu den FFH-Gebieten vom 27.12.2018 hervor. Mit dieser Verordnung sowie den entsprechenden Verordnungen der drei anderen Regierungspräsidien wurden die FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) vom Land Baden-Württemberg als zuständigem Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt, wie es die FFH-Richtlinie der EU vorgibt.
Die drei FFH-Gebiete in der Landeshauptstadt Stuttgart im Einzelnen:
Filder
Gebietscode: 7321-341
Fläche: 708 Hektar
Kreise: Landkreis Esslingen, Landeshauptstadt Stuttgart
Glemswald und Stuttgarter Bucht
Gebietscode: 7220-311
Fläche: 3.894 Hektar
Kreise: Landkreis Böblingen, Landkreis Esslingen, Landkreis Ludwigsburg, Landeshauptstadt Stuttgart
Unteres Remstal und Backnanger Bucht
Gebietscode: 7121-341
Fläche: 803 Hektar
Kreise: Landkreis Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Landeshauptstadt Stuttgart
Hier gibt es eine Übersicht über die Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete in der Landeshauptstadt Stuttgart. Von dort sind alle Artikel in diesem Blog, die sich mit einzelnen dieser Gebiete befassen, verlinkt.
Der Stuttgarter Rosensteinpark ist ein Teil des FFH-Gebiets Glemswald und Stuttgarter Bucht. |
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